Coronakrise im Taxigewerbe
KuG wird gestaffelt auf 80% (für Eltern 87%) erhöht.
ab dem 4. Monat 70% (77%)
ab dem 7. Monat 80% (87%)
Als erstes Bundesland verordnet Bayern eine Ausgagsbeschränkung, das bedeutet
Verboten ist
Erlaubt ist
Das KVR München verzichtet auf die Betriebspflicht. Nachdem aber das Abmelden von Fahrzeigen nicht möglich ist, und somit keine Kosten (Kfz-Versicherung, Kfz-Steuer usw.) eingespart werden können, ist der Verzicht auf die Betriebspflicht vollkommen sinnlos.